Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
- Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe,
auf der Grundlage des Gesetzes über die
Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte in fünfjährigem
Abstand erfolgende statistische
Erhebung der Einkommen privater Haushalte, die sich jeweils auf ein Jahr bezieht. Erfasst werden die
Zusammensetzung der Haushalte, deren wirtschaftliche und soziale Verhältnisse, die
Einnahmen nach Einkommensquellen sowie die
Ausgaben nach dem Verwendungszweck und dem Wert der erworbenen Güter. Darüber hinaus werden die
Ausstattung der Haushalte mit langlebigen Gebrauchsgütern, Wohnsituation, Haus- und
Grundbesitz, Sparziele usw. ermittelt. Die Stichprobe erfasst 3 % aller privaten Hauhalte;
die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis.
Die monatlichen Erhebungen bei Haushalten von Arbeitnehmern, Pensions-, Fürsorge- und Rentenempfängern verfolgen ähnliche Ziele wie die Einkommens- und Verbraucherstichprobe.
Universal-Lexikon.
2012.
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe — Die Einkommens und Verbrauchsstichprobe (EVS) wird seit 1964 als fester Bestandteil der amtlichen Statistik alle fünf Jahre durchgeführt. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Erhebungsart 3 Ergebnisse der EVS Befragungen … Deutsch Wikipedia
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) — Teil der ⇡ amtlichen Statistik, und zwar der ⇡ Wirtschaftsrechnungen. Erstmals 1962/1963, dann 1969 und seit 1973 in fünfjährigem Turnus auf freiwilliger Basis durchgeführte Repräsentativstatistik über die Einnahmen und Ausgaben von maximal 0,3… … Lexikon der Economics
Verbrauchsstichprobe — ⇡ Einkommens und Verbrauchsstichprobe … Lexikon der Economics
Abkürzungen/Gesetze und Recht — Eine Liste von Abkürzungen aus der Rechtssprache. Inhaltsverzeichnis A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A … Deutsch Wikipedia
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge — Briefmarke (1980) Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (kurz Deutscher Verein) mit Sitz in Berlin (früher Frankfurt am Main) ist der Zusammenschluss u. a. der öffentlichen und freien Träger soziale … Deutsch Wikipedia
Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch — Basisdaten Titel: Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Kurztitel: Regelbedarfs Ermittlungsgesetz Abkürzung: RBEG Art: Bundesgesetz (Deutschland) … Deutsch Wikipedia
Vermögensverteilung in Deutschland — Die Vermögensverteilung in Deutschland beschreibt die Verteilung des Vermögens der Personen oder Gruppen von Personen in Deutschland. In Deutschland besteht eine im internationalen Vergleich relativ gleichmäßige Verteilung des privaten… … Deutsch Wikipedia
Autofreies Wohnen — Mit dem Begriff Autofreies Wohnen bezeichnet man zum einen die Errichtung von Siedlungen, Siedlungsteilen oder Wohnanlagen ohne die durch Notwendigkeiten des Autoverkehrs planerischen Aufgaben. Es wird dabei unterschieden zwischen autofreien,… … Deutsch Wikipedia
Arbeitslosengeld II — Das Arbeitslosengeld II (kurz: Alg II; ugs. meist „Hartz IV“) ist in Deutschland die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Das Arbeitslosengeld II wurde zum 1. Januar… … Deutsch Wikipedia
Regelsatz — Basisdaten Titel: Verordnung zur Durchführung des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Kurztitel: Regelsatzverordnung Abkürzung: RSV Art: Verordnung nach Bundesr … Deutsch Wikipedia